Friedhofsgärtner verhelfen auch in der Weihnachtszeit zu einer liebevoll gestalteten Ruhestätte

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Adventlicher Glanz auf den Friedhöfen

Friedhofsgärtner beraten mit viel Einfühlungsvermögen auch in den kalten Wintertagen und geben wertvolle Tipps für die Grabgestaltung. Foto: GdF

Weihnachten ist ein Familienfest. Für Menschen, die einen nahen Angehörigen verloren haben, ist der Advent daher nicht nur eine schöne, sondern auch eine schwierige Zeit. Ein Besuch auf dem Friedhof kann in diesen Tagen Trost spenden – und überraschende Erkenntnisse bereithalten.Nicht jeder freut sich auf das Weihnachtsfest„Jetzt beginnt sie wieder, die schönste Zeit des Jahres. Wenn ich das irgendwo gelesen habe, hätte ich die Zeitung am liebsten zusammengeknüllt und in die Ecke gepfeffert. Von wegen schönste Zeit, wenn abends überall die Lichterketten angegangen sind, oder ich auf dem Weihnachtsmarkt die vielen glücklichen Großeltern mit ihren Enkelkindern gesehen habe, war ich jedes Mal den Tränen nahe …“

Eine leichte Bitterkeit schwingt auch heute noch mit, wenn Gabi Maier an das erste Jahr alleine zurückdenkt. Dass die Weihnachtszeit schwer werden würde, war ihr klar gewesen, gerade weil sie diese Tage immer so genossen hatten. „Wir hatten unsere ganz persönlichen Rituale – die hat ja wahrscheinlich jeder – und die wurden strikt eingehalten. Wenn es ums Baumschmücken ging, war zum Beispiel ganz klar, das macht Wolfgang. Und vorher wurde ein Bettlaken vor die Zimmertür gehängt, damit man auch ja nicht durch die Scheibe hereinlugen konnte.“

Nach seinem überraschenden Tod war sie sicher, nie wieder Weihnachten feiern zu können, zu tief saß der Verlust und zu sehr fürchtete sie sich vor dem Weihnachtsabend selbst. „Klar, meine Kinder haben mich auch da getröstet und gesagt, dann mach doch einfach alles ganz anders, wir feiern bei uns, das lenkt dich ab. Aber irgendwie habe ich mich bei dem Gedanken fast noch unwohler gefühlt, ein bisschen, als würde ich Wolfgang im Stich lassen.“

Dass sie schließlich doch einen Weg fand, mit dem Schmerz auch in der emotional aufgeladenen Weihnachtszeit umzugehen, verdankt sie dem Zufall. „Am zweiten Advent habe ich Wolfgang auf dem Friedhof besucht – das mache ich ohnehin häufig, weil es mir hilft, wenn ich mit ihm reden und ihm erzählen kann, was so alles passiert ist. Auf jeden Fall habe ich da im Vorbeigehen eine Frau gesehen, die gerade einen geschmückten Mini-Tannenbaum auf ein Grab stellte. Und da habe ich gedacht, das mache ich jetzt auch, dann kann ich in Gedanken mit Wolfgang zusammen Weihnachten feiern.“

Die Idee gefiel ihr so gut, dass sie gleich am nächsten Tag in die Friedhofsgärtnerei ging, um ein passendes Bäumchen auszusuchen. „Die Dame, die ich gesehen habe, hatte nämlich keine normale Tanne dabei, sondern so ein ganz niedliches, dichtes Bäumchen im Topf – eine Zuckerhutfichte, hat mir der Friedhofsgärtner erklärt, davon hatte er zum Glück auch noch welche da. Er hätte sie mir auch geschmückt, aber das wollte ich lieber selbst machen, deshalb habe ich nur Deko in der passenden Größe mitgenommen.“

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In puncto Gestaltung lassen Friedhofsgärtner keine Wünsche offen. Foto: GdF
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Auch in der kalten Jahreszeit darf es auf den Gräbern farbenfroh zugehen. Foto: GdF

Feste Rituale helfen bei der Trauerbewältigung

Mittlerweile gehört nicht nur das Schmücken des Bäumchens zum festen Ritual in der Vorweihnachtszeit, auch davor schon verleiht die 66-Jährige der Grabstelle mit Christrosen, Tannengrün, Stechpalmenzweigen oder anderen Symbolpflanzen adventlichen Glanz. „Wer hätte gedacht, dass ich ausgerechnet im Winter meine gestalterische Ader entdecke, aber so war es nun mal.“

Am dritten oder vierten Advent schließlich wird das Weihnachtsbäumchen feierlich zum Grab gebracht. „Wenn es zeitlich passt, kommen meine Kinder und meine Enkel mit. Wir zünden gemeinsam eine neue Kerze an und anschließend feiern wir zusammen Advent und erzählen vom Papa beziehungsweise Opa. Das tut mir richtig gut und wenn wir gemeinsam lachen, habe ich das Gefühl, dass Wolfgang uns von oben zusieht und sich freut.“ (red)
  

Bestattung bei Armut

Es gibt Fälle, in denen kein Angehöriger oder Erbe für die Beisetzung eines Verstorbenen aufkommen kann. „Kommt niemand für die Bestattung auf, zum Beispiel, weil der Verstorbene keinerlei Angehörige oder Erben mehr hat, springt der Staat mit einer sogenannten ‚Ordnungsamtsbestattung‘ ein“, erklärt der stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes Bestattungsbedarf, Jürgen Stahl.

Ähnlich ist die Lage, wenn die Bestattungspflichtigen die Bestattung nicht durchführen wollen oder wenn sie nicht rechtzeitig ermittelt werden können. „Wenn sich die Angehörigen weigern, die Bestattung durchzuführen oder wenn sie erst im Nachhinein ermittelt werden können, müssen sie die entstandenen Bestattungskosten bei der Ordnungsbehörde bezahlen“, erklärt Stahl. Tun sie das nicht, wird die Bestattung angeordnet.

Ein anderer Fall ist die Armut des Bestattungspflichtigen. „Bei akutem Geldmangel kommt für den oder die Hinterbliebenen eine Sozialbestattung in Frage, die beim zuständigen Sozialamt beantragt werden muss. Und auch wenn der Verstorbene zum Beispiel nicht genug Geld für die Bestattung hinterlassen hat, können Zuschüsse beantragt werden“, so Stahl. (red)
  

FESTLICHE GRABGESTALTUNG

Insbesondere zur Weihnachtszeit ist vielen Angehörigen eine liebevoll geschmückte Ruhestätte sehr wichtig, doch nicht immer können sie sich persönlich um die Grabgestaltung kümmern.

Wie den regelmäßigen Gießdienst oder die Frühjahrsbepflanzung kann man natürlich auch die weihnachtliche Grabgestaltung in die Hände der örtlichen Friedhofsgärtnerei legen. Kompetent und mit viel Fingerspitzengefühl beraten die Fachleute ihre Kunden und setzen die gewünschte Gestaltung zuverlässig um. Die vorweihnachtliche Grabgestaltung kann jedoch auch Bestandteil der immer beliebter werdenden Verträge zur Dauergrabpflege sein.

Dank eines solchen Treuhandvertrags mit einer Dauergrabpflege-Einrichtung und einer Friedhofsgärtnerei lässt sich die Grabgestaltung und -pflege schon zu Lebzeiten regeln – und kann natürlich jederzeit noch angepasst oder ergänzt werden. Über den Leistungsumfang und die Vertragslaufzeit entscheidet jeder Auftraggeber ganz individuell.

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