In der Verfügung lässt sich bindend dokumentieren, ob eine Erd-, Feuer- oder Sonderform der Bestattung gewählt wird und wo sie erfolgen soll. Viele Satzungen althergebrachter Friedhöfe schreiben vor, dass Gräber gepflegt werden müssen. Hier kann gegebenenfalls ein Friedhofsgärtner beauftragt werden. Ist in der Verfügung bereits ein pflegefreies Grab vereinbart, fallen nur Kosten zu Beginn der Nutzung an. In der Bestattungsverfügung lässt sich aber noch viel mehr festlegen, zum Beispiel, ob eine Traueranzeige in der Zeitung erscheinen soll, wie man sich die Gestaltung der Trauerfeier vorstellt, ob die Beisetzung im großen oder kleinen Kreis erfolgen soll. Es kann auch eine Vertrauensperson benannt werden, die bei Unstimmigkeiten entscheiden soll. Bei Bedarf kann die Person sich auch über den Tod hinaus um ein geliebtes Haustier kümmern. Wichtig ist, dass die Bestattungsverfügung möglichst handschriftlich festgehalten und nicht im Testament enthalten ist, da dieses erst Wochen nach der Beerdigung eröffnet wird.
Neben der Bestattungsverfügung stellt sich die Frage nach den Kosten. Empfiehlt es sich, Geld anzusparen, oder ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll? Soll jetzt schon ein Grab gekauft werden? Bestatter helfen, die Kosten und Bestattungsmöglichkeiten besser einzuordnen.
Sie helfen auch, die Sterbegeldvorsorge so aufzubauen, dass bei einer eventuellen Altersarmut wegen Pflege das Sozialamt nicht auf dieses Geld zugreift. (akz-o)
Die Kommunikation der eigenen Wünsche für die Bestattung zu Lebzeiten, hilft Angehörigen bei der Durchführung
ANZEIGE
Für die letzte Ruhe selbstbestimmt Vorsorge treffen
Um es Angehörigen zu erleichtern, im Falle einer schweren Krankheit die richtigen Entscheidungen zu treffen, und damit der eigene Wille gewahrt bleibt, nutzen immer mehr Menschen eine Patientenverfügung. Da ist es nur konsequent, auch direkt für die letzte Ruhe selbstbestimmt Vorsorge zu treffen. Das geht mit einer Bestattungsverfügung.
Exklusive Anzeigen aus der Printausgabe
Lesen Sie jetzt