Entlastung für die Angehörigen: Wünsche zur eigenen Bestattung schon zu Lebzeiten festlegen

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Richtig vorsorgen für den Todesfall

Wer bereits zu Lebzeiten seine Wünsche für die eigene Bestattung oder auch die Grabpflege äußert und sie verbindlich festschreibt, kann seine Angehörigen entlasten. Hilfreich ist auch eine finanzielle Vorsorge. Foto: mario_vender - stock.adobe.com

Nach dem Tod eines geliebten Angehörigen herrscht bei vielen Hinterbliebenen oft emotionales Chaos. Genau dann aber müssen sie mit Bedacht wichtige Entscheidungen treffen – etwa ob der Verstorbene in einem Sarg begraben oder eingeäschert werden soll.Wer bereits zu Lebzeiten seine Wünsche für die eigene Bestattung äußert und sie verbindlich festschreibt, kann seine Angehörigen entlasten. „Auch eine finanzielle Vorsorge ist empfehlenswert, damit die Umsetzung später nicht am Geld scheitert“, sagt Alexander Helbach von der Verbraucherinitiative Aeternitas. Ein Überblick zu den Möglichkeiten:

Bestattungsverfügung: Den Willen eines Menschen, wie im Todesfall mit seinem Leichnam umgegangen werden soll, dokumentiert die Bestattungsverfügung. Darin steht etwa die Bestattungsart – Sarg oder Urne – sowie der bevorzugte Ort der Beisetzung. Außerdem regelt sie, ob es eine Trauerfeier oder eine Todesanzeige in der Zeitung geben soll. Es reicht eine handschriftliche Verfügung, die zusammen mit anderen Dokumenten in der Wohnung aufbewahrt wird. Wichtig dabei: „Eine Person angeben, die sich um sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Beerdigung kümmern soll“, erklärt Werner Hinzpeter von der Stiftung Warentest. Vorteil der Bestattungsverfügung ist, „dass sie immer wieder ohne größeren Aufwand geändert und angepasst werden kann“, sagt Helbach. Der Nachteil: Wenn die Verfügung nach dem Todesfall nicht bekannt ist, wird sie möglicherweise nicht umgesetzt.

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Die Planung der eigenen Beerdigung ist ein sensibles Thema, bei dem man Beratung in Anspruch nehmen sollte. Foto: Andrea Warnecke

Sterbegeldversicherung: Eine Bestattungsverfügung kann mit einer Sterbegeldversicherung kombiniert werden. „Sie ist eine Spielart der Kapitallebensversicherung mit einer niedrigen Versicherungssumme, meist zwischen 2500 und 10 000 Euro“, erläutert Hinzpeter. Eine solche Versicherung lohnt sich seiner Einschätzung nach oft nicht bei einer langen Einzahlphase. Zwar fließt ein Großteil der Beiträge in den Risikoschutz. Bei einer Einzahlung über 20 oder mehr Jahre hinweg ist die Auszahlungssumme aber „deutlich niedriger als die geleisteten Beträge“, so Hinzpeter. In einigen Fällen kann sie sich aber doch lohnen. Etwa wenn der Versicherte im Alter wegen einer niedrigen Rente Grundsicherung beantragt. Denn die Sterbegeldversicherung zählt zum Schonvermögen und muss nicht zur Finanzierung des Lebensunterhalts aufgelöst werden. Voraussetzung: Die Versicherungssumme liegt unter 3000 Euro für die Bestattung und 2600 Euro für die Grabpflege.

Bestattungsvorsorgevertrag: Der Betroffene schließt den Vertrag mit einem Bestatter seiner Wahl. „Ein solcher Vertrag kann auch den Kauf eines Grabmals und die langfristige Grabpflege beinhalten“, erläutert Oliver Wirthmann vom Bundesverband Deutscher Bestatter. Aus Sicht von Helbach bietet das ein „großes Maß an Sicherheit, was die Umsetzung der eigenen Wünsche betrifft“. Interessenten sollten Angebote von mehreren Bestattern vergleichen.

Auf Basis eines Kostenvoranschlags schließt man einen Treuhandvertrag. „Die angegebene Summe wird über den Bestatter oder direkt an die Treuhand gezahlt“, erläutert Wirthmann. Das Kapital wird verzinst, als Treuhandvermögen angelegt und durch eine Bankbürgschaft abgesichert. Es unterliegt der ständigen Kontrolle des Aufsichtsrats der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG – einer Einrichtung des Bundesverbands Deutscher Bestatter und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur. Stirbt der Kunde, überweist der Treuhänder das Geld an den Bestatter. (dpa)
  

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