Sterbeurkunde, Testament, Finanzamt: Wenn jemand verstorben ist, müssen zahlreiche Formalitäten gestemmt werden

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Für die Hinterbliebenen gibt es einiges zu erledigen

Ein Todesfall bedeutet nicht nur einen Verlust. Es fallen auch eine Reihe von Aufgaben an, die es zu erledigen gilt. Foto: fotoknips - stock.adobe.com

Ein Todesfall bedeutet nicht nur einen Verlust. Es fallen auch eine Reihe von Aufgaben an, die Hinterbliebene erledigen müssen. Zum Beispiel den Totenschein besorgen. Stirbt ein Mensch in der Klinik, kümmert sich diese darum. Bei einem Todesfall zu Hause muss ein Arzt gerufen werden.Für viele weitere Formalitäten ist eine Sterbeurkunde notwendig. Sie wird in der Regel von den Standesämtern ausgestellt. Für die Beantragung werden der Personalausweis, der Totenschein sowie die Personenstandsunterlagen benötigt, etwa die Geburtsurkunde. Häufig kümmert sich ein Bestatter um diese Schritte.

Handlungsbedarf rund um Erbe und Testament

Wird ein Testament gefunden, muss es beim örtlichen Nachlassgericht abgeliefert werden. Liegt das Testament hingegen bereits beim Notar oder Amtsgericht, geht alles automatisch seinen Weg. Die Erben werden benachrichtigt. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge: Danach erben neben dem Ehepartner immer die nächsten Blutsverwandten, zunächst die Erben ersten Grades, also die Kinder. Meist müssen sich die Kinder den Nachlass mit dem überlebenden Ehegatten teilen. Wer erben will, muss auch die Schulden übernehmen, etwa die Hypothek eines Hauses. Das kann teuer werden, denn der Erbe muss dafür auch mit seinem eigenen Vermögen gerade stehen.

Bevor das Erbe angetreten wird, muss also überlegt werden, ob die Verbindlichkeiten den Nachlasswert übersteigen.

Wer das Erbe nicht antreten will, kann es ausschlagen. Das geschieht entweder zur Niederschrift beim Nachlassgericht oder durch ein formloses notariell beglaubigtes Schreiben. Wer das Erbe annimmt, sollte sich alsbald einen Erbschein beim Nachlassgericht besorgen. Der ist nötig, um zum Beispiel ein Grundstück oder ein Konto umschreiben zu lassen. Wichtig dabei: Mit Beantragung des Erbscheins liegt eine Annahme der Erbschaft vor, und die Ausschlagung ist ausgeschlossen.

Zuverlässiger Umgang mit Dokumenten

Nach einem Todesfall sollte auf die Police für die Lebensversicherung genauso sorgsam geachtet werden wie auf das Testament. Der Versicherungsschein ist so gut wie bares Geld. Bekommen ihn Unbefugte in die Hände, können sie sich unter Umständen alles auszahlen lassen.

Wer etwas geerbt hat, muss das innerhalb von drei Monaten dem für die Verwaltung der Erbschaftssteuer zuständigen Finanzamt schriftlich anzeigen. Sind Vermögen oder Erträge noch nicht versteuert worden, ist der Erbe verpflichtet, eine Nacherklärung abzugeben – sonst kann er selbst sehr schnell in den Verdacht einer versuchten Steuerhinterziehung durch Unterlassen geraten. (mag) 

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