Eigene Gestaltungswünsche vertraglich fixieren / Kontrolle erfolgt durch Treuhandstelle

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Die Grabpflege zu Lebzeiten regeln

Die Grabbepflanzung und die dazugehörige Kundenberatung gehören zu den wichtigsten Leistungen der Friedhofsgärtner. Foto: GdF

Wie die eigene Beerdigung verlaufen soll, wie der Grabstein aussehen wird und welche Blumen einmal die Erddecke schmücken, das möchten viele Menschen gerne wissen und selbst beeinflussen. Früher war das meist Wunschdenken. Wenn überhaupt schon zu Lebzeiten über das eigene Ableben gesprochen wurde, war es doch fraglich, ob die geäußerten Wünsche tatsächlich umgesetzt wurden.Jeder trauert anders und in einer Stresssituation wie nach dem Tod eines nahen Angehörigen ist nicht jeder in der Lage, sich um Details wie die Farbe der Grabinschrift oder die Wahl der Einfassungspflanzen zu kümmern. Daher nutzen immer mehr Menschen die Möglichkeit, mit einem Dauergrabpflegevertrag aktiv Vorsorge für die Zeit nach dem Tod zu betreiben.

„Die meisten Menschen beginnen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, wenn sie zum ersten Mal mit einem Beisetzungsfall konfrontiert werden“, berichtet Ralf Harbaum, Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft deutscher Friedhofsgärtner (GdF). „Oft leben etwa die Kinder eines Verstorbenen nicht vor Ort und können daher die Grabpflege nicht selbst übernehmen. Oder der hinterbliebene Partner ist körperlich nicht in der Lage, sich selbst um das Grab zu kümmern, oder möchte lieber in die Nähe der Enkelkinder ziehen.“

Persönliche Wünsche individuell vereinbaren

Vorsorgeregelungen haben viele weitere Vorteile, weiß Harbaum aus Erfahrung. „Wer immer ein selbstbestimmtes Leben geführt hat, nutzt nun die Möglichkeit, die eigene Beerdigung sowie die Gestaltung und Pflege des Grabs nach den eigenen Wünschen zu organisieren – und gleichzeitig die Angehörigen zu entlasten oder Streit zwischen Familienmitgliedern vorzubeugen.“ Dies gelingt mit einem Dauergrabpflegevertrag. Dieser ist so individuell wie die Menschen, die ihn abschließen. Am häufigsten wird eine regelmäßige Grabpflege mit individueller saisonaler Wechselbepflanzung nachgefragt.

Manche wollen die Blumen dafür nicht selbst aussuchen, sondern übertragen die Auswahl dem Friedhofsgärtner. Andere möchten, dass zusätzlich ein Gesteck zum Todestag, zu den Totengedenktagen oder zu Weihnachten geliefert wird. Alle Wünsche werden in einem Treuhandvertrag festgehalten.

Treuhandstellen übernehmen dabei eine wichtige Funktion: „Der Vertrag selbst wird zwischen dem Kunden und dem örtlichen Friedhofsgärtner abgeschlossen. Die Treuhandstelle verwaltet jedoch das vorab gezahlte Geld“, erklärt Ralf Harbaum. „Der Friedhofsgärtner wird für die erbrachten Leistungen bezahlt. Außerdem kontrolliert und dokumentiert die Stelle die vertraglich vereinbarten Leistungen mithilfe festangestellter Grabkontrolleure. Das ist bei allem Vertrauensvorschuss ganz wichtig. (red)
   

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