Mit Holz kommt man günstig durch den Winter

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Es gelten Regeln

Schon einen Holzleseschein beantragt? Foto: Pixabay

Ob in Form von Pellets oder Holzscheiten, mit Holz heizt man kostengünstig und klimaschonend. Doch wer mit selbst gesammeltem Holz sparen will, sollte einige Regeln beachten. Den dafür notwendigen „Holzleseschein“ kann man bei der Stadt, der Gemeinde oder dem Forstamt beantragen. Damit darf man Holz zusammentragen, das bei Waldarbeiten in öffentlichen Waldstücken der zuständigen Kommune liegen geblieben ist. Selber Bäume zu fällen ist in der Regel nur mit besonderer Genehmigung erlaubt.

Zuhause sollte das Holz zerkleinert werden, denn so bietet es den Flammen später beim Verfeuern eine größere Oberfläche. Doch zunächst muss es rund zwei Jahre zum Trocknen lagern, damit das Holz leichter verbrennt und dabei weniger Schadstoffe freisetzt.

Holzheizungen sind zwar nahezu CO2-neutral, doch beim Verbrennen werden Kohlenmonoxid und Feinstaub ausgestoßen. Je feuchter das Holz, desto mehr Schadstoffe werden freigesetzt. Die Schadstoffe schaden der Feuerstätte selbst und der Umwelt. Deshalb ist es laut Umweltbundesamts seit 2010 verboten, Holz mit einem Feuchtegehalt von über 25 Prozent zu verfeuern. Wer einen Ofen besitzt, muss mit einer Bescheinigung vom Hersteller oder Schornsteinfeger nachweisen können, dass die Anforderungen erfüllt werden. (VdZ e.V.)


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