Helfen kann jeder – im Rahmen seiner Fähigkeiten
Eine Notfallsituation ist manchmal nicht eindeutig zu erkennen: Erfrischt sich jemand nur im Wasser oder ist er in Not? Kann man das nicht schnell klären, zum Beispiel durch Nachfragen bei dem Badenden, muss man von einer Notsituation ausgehen, beispielsweise wenn der Badende um Hilfe ruft, sich panisch im Wasser bewegt oder mit dem Kopf öfter und Wasser gerät.
In dieser Situation ist die erste Hilfsmaßnahme, den Notruf an den Rettungsdienst (Telefon 112, auch vom Handy kostenfrei) abzusetzen. Der Notruf sollte folgenden Inhalt haben:
• Wo ist es passiert
• Was ist passiert
• Wie viele Personen sind beteiligt
• Wer ruft an
• Warten auf Rückfragen
Nach dem Notruf erfolgt das Einleiten von eigenen Hilfsmaßnahmen unter Beachtung des Eigenschutzes. Wenn möglich, vom Ufer aus Hilfe leisten:
• Rettungsring zuwerfen
• Rettungsstange reichen (oder zum Beispiel einen kräftigen Ast)
• schwimmende Gegenstände mit ausreichendem Auftrieb zuwerfen.
• die in Not geratene Person beruhigen
Die eigenen Fähigkeiten im Schwimmen dürfen bei Rettungsmaßnahmen keinesfalls überschätzt werden, somit sollte eine schwimmerische Rettungsmaßnahme wohl überlegt sein. Im Zweifel lieber auf den alarmierten Rettungsdienst warten und zwischenzeitlich die Situation weiter beobachten:
• Sich bei herrschender Strömung anhand von Landmarkierungen merken, wohin und von wo aus die in Not geratene Person treibt.
• Falls die hilflose Person untergeht, möglichst genau anhand von Landmarkierungen den Untergangsort merken und den eintreffenden Rettungskräften beziehungsweise der Polizei die Beobachtungen genau schildern.
• Sich anschließend für Nachfragen weiterhin bereithalten. Nach einer erfolgreichen Rettung sollten an Land bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet und die Person beobachtet werden. (red)
Die Wasserqualität in hessischen Badeseen
An heißen Sommertagen wünschen sich viele Menschen in Hessen eine Abkühlung – passend dazu haben die meisten Betreiber ihre Badeseen geöffnet. Zwei Jahre lang gab es – auch an den Badeseen – Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie, jetzt sind wieder Lockerungen und unbeschwertes Badevergnügen möglich, auch hinsichtlich der Wasserqualität:
Die in 2022 veröffentlichte Einstufung der EU-Kommission für 2021 zeigt das bisher beste Ergebnis für die hessischen Badegewässer: 59 der 61 hessischen EU-Badegewässer wiesen eine „ausgezeichnete“ hygienische Badegewässerqualität auf, während die restlichen zwei eine „gute“ hygienische Qualität aufzeigten. Keiner der hessischen Badeseen wurde mit „ausreichend“ oder „mangelhaft“ bewertet. Die Gewässer wurden auch im vergangenen Jahr beprobt, obwohl einige Badeseen wegen Corona später oder gar nicht öffneten.
Einen Überblick, welche Seen geöffnet sind und wann diese im Spätsommer wieder schließen, die Einstufung der einzelnen Seen sowie weitere Informationen gibt das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) auf seiner Webseite: badeseen.hlnug.de. Dafür arbeitet es eng mit den zuständigen Gesundheitsämtern zusammen.
Regelmäßige Überprüfung der Wasserqualität in Badeseen
n Badesaison und danach mindestens in monatlichem Abstand wird das Wasser von den örtlich zuständigen Gesundh
Die offiziellen EU-Badestellen an Seen und Talsperren werden nach EU-Badegewässer-Richtlinie und hessischer Badegewässer-Verordnung streng überwacht, um eine unbedenkliche Nutzung sicherzustellen.
Vor Beginn der individuell festgelegte
eitsämtern der Landkreise oder kreisfreien Städte auf die Bakterien Escherichia coli und Intestinale Enterokokken untersucht. Hierbei handelt es sich um Indikatorkeime für fäkale Verunreinigungen, die bei erhöhtem Vorkommen zu Erkrankungen führen können.
Außerdem wird beobachtet, ob es während der Badesaison zur Massenvermehrung von sogenannten Blaualgen (Cyanobakterien) kommt, da diese bei Kontakt zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können.
Generell abgeraten wird vom Baden in Fließgewässern, also Flüssen und Bächen, da eingeleitete Abwässer, selbst wenn sie einen Reinigungsprozess in der Kläranlage durchlaufen haben, mit Keimen belastet sein können, die Krankheiten verursachen. (red)