Experten in der heimischen Kfz-Werkstatt kennen sich mit Steinschlägen aus und schauen sich den Schaden genau an

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Den Stein des Anstoßes optimal beseitigen

Ein Schaden an der Scheibe sollte professionell begutachtet werden. Foto: ProMotor/T.Volz

Es hat nur einmal kurz geknackt, als der Stein gegen die Scheibe prallte. Ergebnis: ein Krater im Glas. Und nun? Reparieren? Die Scheibe komplett erneuern? Den richtigen Rat gibt es in der heimischen Autowerkstatt. Denn die Experten kennen sich mit Steinschlägen aus und stehen mit Rat und Tat zur Seite. Der Schaden sollte in jedem Fall schnellstmöglich behoben werden, da sich die Schadstelle unvorhersehbar vergrößern kann, etwa bei Fahrt durch Schlaglöcher, rät auch der Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes.

Manche Steinschläge können ausgebessert werden

Scheibenschäden sind kein Buch mit sieben Siegeln. Es gibt exakte Regeln, ob ein Steinschlag repariert werden darf oder die Windschutzscheibe komplett erneuert werden muss. Das ist dann der Fall, wenn der Schaden im Fernsichtfeld des Fahrers liegt. Dabei handelt es sich um ein etwa DIN A4-großes Feld im Querformat mittig über dem Lenkrad. Getauscht werden muss auch, wenn der Riss am Scheibenrand endet oder wenn bereits Schmutz und Feuchtigkeit in die Schadstelle gelangt sind. Reparieren ist möglich, wenn der Schaden kleiner ist als eine Zwei-Euro-Münze, sich mindestens zehn Zentimeter vom Rand der Windschutzscheibe entfernt befindet und nicht um Sichtfeld des Fahrers liegt. Die Windschutzscheibe sorgt nicht nur für den Durchblick nach außen, sie stabilisiert vielmehr die Karosserie. Und bei vielen Autos trägt sie sensible elektronische Teile, zum Beispiel Kameras und Sensoren.

Die Profis im Meisterbetrieb wissen genau, was zu tun ist

Bei Reparatur und Tausch sind daher die Profis im Kfz-Meisterbetrieb gefordert. Nach einem Scheibentausch müssen sie die Sensoren in jedem Fall wieder exakt einstellen, um Fehlfunktionen zu vermeiden.

Im Rahmen der Teilkasko-Verträge übernehmen die meisten Versicherungen die Kosten für eine Reparatur. Die Betriebe klären mit der Versicherung den genauen Umfang der Arbeiten und die Höhe der Leistung ab. Unangenehme Überraschungen bei der Höhe einer eventuellen Selbstbeteiligung entfallen. (red)

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