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Haftungsrisiken bei der Wohnflächenangabe

Immobilien sind momentan sehr begehrt. Da denkt man schnell, man könne eine Immobilie schnell gewinnbringend verkaufen, ohne einen Makler hinzuziehen. Das ist in manchen Dingen aber nicht ohne Risiko, denn damit nimmt man in Kauf, dass der Verkauf länger dauert. Zudem riskiert man auch, dass der Verkaufserlös möglicherweise zu gering ausfällt. Zudem bestehen Haftungsrisiken, etwa infolge von Fehlern bei der Wohnflächenberechnung.Es ist nicht leicht, die Wohnfläche selbst zu berechnen. Stichproben haben es gezeigt: fast 90% der Angaben bei Bestandsimmobilien sind nicht richtig. Sie haben zwar nicht gleich eine Schadenersatzklage am Hals, wenn Sie diese ungeprüft übernehmen. Aber Sie sollten von Anfang an transparent kommunizieren und somit auch äußerste Sorgfalt bei der Berechnung der Wohnfläche walten lassen.Exakte Angaben in professionellen WertgutachtenSie haben sich für eine professionelle Vermarktung durch einen lokalen Immobilienmakler entschieden. Zunächst wird er auf der Grundlage einer fachmännischen Einschätzung eine professionelle schriftliche Wertermittlung vornehmen. Dazu wird er neben der gründlichen Besichtigung die Wohnfläche der Immobilie bei Bedarf neu ermitteln. Das vor allem, wenn die alten Unterlagen nicht genau sind. Oder aber aus dem Zeitraum stammen, als die aktuell gültige Berechnungsverordnung noch nicht galt (Wohnflächenverordnung von 2004). Für eine Wertermittlung ist die korrekte Angabe der Wohnfläche besonders wichtig. Dabei wird nicht nur der marktgerechte Angebotspreis festgelegt. Es gibt Ihnen zudem die Garantie, dass Sie alle wichtigen Daten Ihrer Immobilie kennen. Außer Ausstattung, Zustand und Lage der Immobilie gehört dazu eben auch die genaue Wohnfläche.Schadenersatzansprüche bei Fehlern der WohnflächenberechnungIn der Wohnflächenverordnung finden sich sehr viele Vorschriften, die man bei der Berechnung der Wohnfläche befolgen muss. Es gilt dabei besonders, bauliche Besonderheiten von Immobilien zu berücksichtigen. Ebenso die Frage, welche Räume als Wohnräume anzusehen sind, denn das ist genau geregelt. Dabei kann eines von Anfang an festgehalten werden: die Grundfläche entspricht nicht der Wohnfläche.Gerichtlichen Auseinandersetzungen vorbeugenWer da als Laie die Immobilie selbst ausmisst, macht schnell Fehler. Ein professionell arbeitender Makler hingegen macht das (fast) jeden Tag und sollte mit den Vorschriften bestens vertraut sein. Dadurch minimieren Sie das Risiko, Schadenersatzforderungen des späteren Käufers gegenüberzustehen. Dafür müsste er zwar nachweisen, dass Sie falsche Angaben gemacht haben. Aber es ist schließlich schon ärgerlich genug, sich gleich nach dem Kauf mit einem Streit vor Gericht zu beschäftigen. Übrigens: ist die Wohnfläche einmal als Vertragsgegenstand angenommen, können Sie sich nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen, der im Kaufvertrag festgehalten ist. (Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar.)Haben Sie weitergehende Fragen zur Berechnung Ihrer Wohnfläche oder zum Verkauf Ihrer Immobilie? Oder möchten Sie wissen, wie viel Ihre Immobilie am aktuellen Markt wert ist? Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne kostenfrei und unverbindlich! 

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Kontaktdaten: Martin Bähringer, der stadtmakler Immobilien aus Wetzlar, Fachmakler fürWohnimmobilien und Sachverständigenbüro, der stadtmakler – Martin Bähringer Immobilien GmbH & Co. KG, Telefon 06441 / 446131, www.stadtmakler.com

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