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Immobilie verkaufen vor der Privatinsolvenz?

Ein Insolvenzverfahren umfasst – bis auf unpfändbare Gegenstände wie zum Beispiel Handy, Schrank und Bett – das gesamte Vermögen eines Schuldners. Dazu gehört auch die Immobilie. Was passiert mit der Immobilie in der Insolvenz? Die Entscheidung darüber, was mit einer Immobilie während des Insolvenzverfahrens geschieht, trifft der zuständige Insolvenzverwalter. Es ist seine Aufgabe, sicherzustellen, dass die Forderungen der Gläubiger erfüllt werden. Oft veranlassen Insolvenzverwalter, dass die Immobilie verkauft oder zwangsversteigert wird, damit mit dem Verkaufserlös Schulden bezahlt werden können. Eine Zwangsversteigerung sollte nach Möglichkeit vermieden werden, da die Immobilien auf diesem Weg auch unter Wert verkauft werden können. Statt der Zwangsversteigerung kann der Insolvenzverwalter auch beschließen, dass die Immobilie vermietet wird. So lässt sich gelegentlich der Erlös auf Dauer maximieren.Immobilie vor der Insolvenz verkaufen?Eine Immobilie kann aus der Insolvenzmasse freigekauft werden. Ist eine Immobilie nach Wertermittlung eines Gutachters beispielsweise 200.000 Euro wert, gleichzeitig aber mit 120.000 Euro im Grundbuch belastet, besteht theoretisch ein Überschuss von 80.000 Euro. Das wäre somit der Wert in der Insolvenzmasse. Diese 80.000 Euro können als Ausgleich in die Insolvenzmasse eingezahlt werden.Die Immobilie noch schnell vor der Beantragung der Insolvenz zu verkaufen, davon raten Experten ab. Dies könnte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Nach der Insolvenzordnung könnte das als vorsätzliche Benachteiligung der Gläubiger bewertet werden und somit eine Straftat darstellen. Hierzu werden die letzten zehn Jahre vor dem Antrag zur Privatinsolvenz betrachtet. Gegebenenfalls kann der Verkauf angefochten und müsste dann rückgängig gemacht werden. Daraus wiederum könnten erhebliche Schadensersatzforderungen entstehen. Im schlimmsten Fall könnte der Schuldner sogar strafrechtlich verfolgt werden.Immobilie aus der Insolvenzmasse herauslösenIst eine Immobilie nur noch wenig wert, weil sie beispielsweise marode ist, kann sie zur Tilgung der Schulden oft nicht genutzt werden. Denn der Verkauf oder die Versteigerung könnten dann Kosten verursachen und somit die Insolvenzmasse senken. In einem solchen Fall kann der Insolvenzverwalter die Immobilie aus der Insolvenzmasse herauslösen und an den Schuldner zurückgeben. Allerdings ist dann der Schuldner für die Instandhaltung und die damit verbundenen Kosten weiterhin verantwortlich. Daher ist zu empfehlen: Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, bevor Sie den Antrag zur Privatinsolvenz stellen, sprechen Sie unbedingt vorher mit einem auf das Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwalt!Haben Sie weitergehende Fragen zum Verkauf Ihrer Immobilie? Oder möchten Sie wissen, wie viel Ihre Immobilie am aktuellen Markt wert ist? Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne kostenfrei und unverbindlich!Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären! 

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Kontaktdaten: Martin Bähringer, der stadtmakler Immobilien aus Wetzlar, Fachmakler für Wohnimmobilien und Sachverständigenbüro, der stadtmakler – Martin Bähringer Immobilien GmbH & Co. KG, Telefon 06441 / 446131, www.stadtmakler.com

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