Um Komplikationen beim Immobilienkauf zu vermeiden, ist ein Experte die sicherste Wahl

ANZEIGE

Immobilienkauf nicht ohne Notar

Endlich ins neue Zuhause: Sind Kaufpreis und Grunderwerbssteuer beim Finanzamt entrichtet, kann der Käufer als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen und der Eigentumswechsel vollzogen werden. Foto: pexels/Rodnae Productions

Entscheiden sich Interessenten für den Kauf einer Immobilie, gehört der Besuch beim Notar zum Verkaufsprozedere. Der Notar beurkundet nämlich den Verkauf beziehungsweise Kauf von Grundbesitz.Der Notarauftrag: Im Interesse beider ParteienOhne seine Beteiligung wäre der Kaufvertrag ungültig, wie die Notarkammer Frankfurt a. M. in Erinnerung ruft.Außerdem gibt es verschiedene Umstände, wie zum Beispiel im Grundbuch eingetragene Belastungen, die zu Komplikationen im Verkaufsablauf führen können. Diesen beugt der Notar vor. Meist durch den Käufer beauftragt, bespricht der Notar zunächst die Vorstellungen beider Parteien und berät sie über die Umsetzung.

Nachdem sich beide Parteien einig geworden sind, prüft der Notar das Grundbuch auf mögliche unbekannte Belastungen, welche den Verkaufsablauf verzögern könnten. Die Übernahme eines Nießbrauchsrechtes durch den Käufer sollte zum Beispiel zwingend bereits im Vorfeld geklärt werden. Sollte sich der Käufer gegen eine Übernahme entscheiden, kann Löschung im Grundbuch nur erfolgen, wenn der Nießbrauchsberechtigte zustimmt. Anders stellt sich die Situation bei Wegerechten für Nachbarn oder den sogenannten Leitungsrechten für örtliche Versorger dar.

Die Beurkundung des Immobilienkaufs

Diese müssen in der Regel vom Käufer übernommen werden und können nicht aus dem Grundbuch gelöscht werden.

Nach der Sichtung des Grundbuches erstellt der Notar einen Vertragsentwurf, welcher die Rechte und Pflichten beider Parteien ausgewogen abbildet und übersendet diesen zur Prüfung an den Immobilienkäufer und -verkäufer.

Die Beurkundung des Kaufes erfolgt in der Regel bei Anwesenheit der Beteiligten. In Ausnahmefällen können sich diese jedoch vertreten lassen. Dies sollte mit dem beurkundenden Notar besprochen werden. Vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages wird dieser zunächst vom Notar verlesen.

Außerdem informiert er ausführlich über den Ablauf des Kaufvertragsvollzuges und erteilt dementsprechende Hinweise. Dann wird der Vertrag von den Parteien und dem Notar unterschrieben. Zu den Inhalten des Vertrages kann der Notar jederzeit befragt werden.

Wie es nach der Unterzeichnung weitergeht

Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages leitet der Notar die notwendigen Schritte zur Abwicklung des Geschäfts ein.

Dazu gehört unter anderem die sogenannte Eigentumsübertragungsvormerkung im Grundbuch. Somit ist das Grundbuch der Immobilie für den Käufer reserviert. Die weiteren erforderlichen Unterlagen, wie zum Beispiel Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen oder Löschungsunterlagen, werden vom Notar besorgt.

Dabei ist zu beachten, dass im Falle von Ansprüchen der Bank gegen den Verkäufer, die Löschungsunterlagen für die eventuell noch im Grundbuch eingetragenen Grundschulden/Hypotheken nur ausgestellt werden, wenn die Verbindlichkeiten aus dem Verkaufspreis ausgeglichen werden können.

Wann wechselt das Eigentum den Besitzer?

Ist der Grundstückserwerb gesichert, stellt der Notar eine sogenannte Fälligkeitsmitteilung an den Käufer. Damit wird der Kaufpreis fällig und ist sofort oder zu dem im Kaufvertrag vereinbarten Zeitpunkt zu begleichen.

Erst nach der Bezahlung des Kaufpreises und der Grunderwerbssteuer beim Finanzamt kann der Käufer als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen und der Eigentumswechsel vollzogen werden. (red)

Der Preis ist heiss: Mit Immobilienbewertung zum passenden Verkaufswert

Der Wert von Wohnimmobilien ist innerhalb der letzten fünf Jahre deutlich gestiegen.

Wohnimmobilien haben sich in den letzten Jahren als stabile und rentable Kapitalanlage bewährt, und Experten erwarten, dass sich diese Entwicklung auf absehbare Zeit fortsetzen wird, wenn auch nicht mehr ganz so dynamisch. Wer jetzt jedoch sein Eigentum zu Geld machen will, sollte dessen aktuellen Wert genau kennen.

Eine Immobilienbewertung hilft, diesen richtig einzuschätzen – die Grundlage für ein erfolgreiches Geschäft. Denn ist der geforderte Kaufpreis zu niedrig, verschenken Verkaufende Geld und riskieren eine nicht zu bewältigende Flut an Interessenten. Ist der Preis zu hoch, wird die Immobilie zum Ladenhüter. Verkaufsbereite Eigentümer und Eigentümerinnen haben mit der Preiskorrektur dann doppelte Arbeit.

Offizielles Gutachten nur vom Immobilienprofi

Bei vertrauenswürdigen Immobilienberatern und unter Umständen auch online erhalten Verkäufer eine persönliche und und in manchen Fällen auch kostenlose Preiseinschätzung. Der Marktwert eines Gebäudes ergibt sich dabei aus Faktoren wie dem Kaufpreis im Anschaffungsjahr, der Wertsteigerung und der Bankbewertung.

Ein offizielles Gutachten vor Ort kann natürlich nur ein Immobilienprofi vornehmen, etwa ein professioneller Makler. Zudem sollten Haus- oder Wohnungsbesitzer sich darüber im Klaren sein, dass das Geld nicht sofort fließt, nachdem man eine Verkaufsanzeige geschaltet hat.

Als Richtwert für die Vermarktungsdauer gelten rund fünf Monate, wobei sich Häuser in stark nachgefragten Regionen meist deutlich schneller verkaufen lassen als im ländlichen Raum. (djd)

Lesen Sie jetzt