Die eigene Immobilie bei Extremwetterphänomenen gegen Elementarschäden absichern

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Mit dem nächsten Sturm rechnen

Erdbeben, Erdrutsche, Schneedruck, Lawinenabgänge oder auch Vulkanausbrüche sind hierzulande zwar eher selten zu erwarten, doch steigt die Frequenz von Extremwetterlagen, die Elementargefahren wie starkes Hochwasser nach sich ziehen, unbestreitbar. Foto: pixel2013/Pixabay

Viele Unwetterereignisse aus der jüngeren Vergangenheit, insbesondere die heftigen Stürme der vergangenen Woche, verdeutlichen einmal mehr die Notwendigkeit einer umfassenden Gebäude-Versicherung. Darauf macht der Immobilienverband Deutschland IVD aufmerksam. Dabei sollte auch ein Schutz gegen Elementargefahren stärker in den Blick genommen werden.

„Extremwetterlagen nehmen zu. Aber trotz der Unwetterkatastrophen in den vergangenen Monaten gehört für viele selbstnutzende Immobilieneigentümer eine Absicherung gegen sogenannte Elementargefahren längst noch nicht zum Versicherungsstandard. Dabei können die Schäden durch Naturereignisse Immobilieneigentümer in den finanziellen Ruin treiben“, sagt Markus Jugan, Vizepräsident und Vorsitzender des Bundesfachausschusses Immobilienverwalter beim IVD.

Zu den Elementargefahren zählen Erdbeben, Erdrutsche, Schneedruck, Lawinenabgänge oder auch Vulkanausbrüche. Vieles davon ist zwar hierzulande entweder eher nicht oder jedenfalls nicht überall zu erwarten.

Allerdings zählen auch der Rückstau oder Überschwemmungen, verursacht durch Starkregenereignisse, zu den Elementargefahren. Ein Risiko, das tatsächlich überall in Deutschland gegeben ist. Bisher sei der Einschluss von Elementargefahren in das Versicherungspaket von vielen Eigentümern nicht ausgewählt worden. Derzeit erlebe man jedoch einen Wandel, weil das Risiko selbst sowie dessen Sichtbarkeit immer größer wird, so Experten.

Die Versicherbarkeit von Elementargefahren werde maßgeblich beeinflusst durch die Lage des Objektes. Ist also eine Nähe zu fließenden oder stehenden Gewässern gegeben, oder regelmäßig mit starken Schneefällen zu rechnen? All das beeinflusse das Risiko ganz maßgeblich. Wie hoch der Beitrag zur Elementarschadenversicherung ausfällt, ist vom Einzelfall abhängig. Im Mittel müssen die Versicherungsnehmer mit einem Aufschlag von etwa 20 Prozent auf die Prämie zur Wohngebäudeversicherung rechnen.

Die Gefahr „Sturm“ ist demgegenüber schon fester Bestandteil der üblichen Gebäude-Versicherungsverträge. Ab Windstärke 8 wird regelmäßig von Sturm gesprochen, das entspricht einer Windgeschwindigkeit von 63 Stundenkilometern.

Spätere Folgen aus bestehenden Unwetterschäden können problematisch werden

Der IVD macht zudem darauf aufmerksam, dass Sturmschäden nicht immer sofort sichtbar sind. Das gilt zum Beispiel für Dacheindeckungen, Solarmodule und Ähnliches. Tritt der Schaden erst später auf, kann die Gebäudeversicherung die Regulierung verweigern. Problematisch ist es auch, wenn erst später durch herabfallende Gegenstände Personenschäden entstehen. In solchen Fällen haftet der Eigentümer wegen Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht. Aus diesen Gründen sollten Eigentümer ihre Gebäude stets sehr gründlich inspizieren, um ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.

Die Inaugenscheinnahme sollte möglichst mit Fotos dokumentiert werden.

Aus Sicht des Experten sollten Eigentümer folgende Versicherungslösungen abschließen:
1. Wohngebäudeversicherung (hier Einschluss Elementargefahren optional)
2. Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung
3. Hausrat-Versicherung.

In besonders umfassenden Gebäude-Versicherungskonzepten lassen sich oftmals die nachstehenden Kostenpositionen im Zusammenhang mit Elementargefahren finden, die im Einzelfall sehr sinnvoll sein können.
• Mitversicherung von Mietverlusten
• Mitversicherung von Hotelkosten
• Aufwendungen für das Entfernen von Bäumen auf dem versicherten Grundstück bei Sturm/Hagel
• Wiederbepflanzung von Gärten
• Sachverständigenkosten
• Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen

Dringend ratsam ist es in jedem Falle, einen Versicherungs-Experten einzuschalten und sich entsprechend beraten zu lassen. Denn der richtige Versicherungsschutz kann nur Fall für Fall bewertet werden.

GRÜNDÄCHER ALS ZUSÄTZLICHER RETENTIONSRAUM

Wenn sich in verschiedenen Regionen Deutschlands Straßen in wilde Bäche verwandelten, Unterführungen und Tiefgaragen zulaufen und in vielen Kellern tagelang eine braune Brühe steht, werden stets auf Neue nach Wegen gesucht, wie sich dieses Hochwasserrisiko langfristig reduzieren lässt.

Neben der Erweiterung der städtischen Grünflächen zur Versickerung, der Verwendung wasserdurchlässiger Bodenbeläge oder dem Bau von Rückhaltegräben und -becken sind vor allem auch die Dächer ein wichtiger Teil der Lösung. Denn, werden die Flächen auf den Häusern begrünt, können sie wie ein Schwamm einen Großteil des Niederschlages zumindest temporär speichern.

So gelangen die Wassermengen, die bei lang andauerndem Regen das Fassungsvermögen überschreiten, nur zu einem Teil und vor allem erst mit einer zeitlichen Verzögerung in das Kanalsystem. Das hilft dabei, Überlastung und Rückstau zu vermeiden und den daraus resultierenden Überflutungen entgegenzuwirken. Schon extensive Dachbegrünungen halten 50 bis 70 Prozent der Jahresniederschläge zurück. Sogenannte „Retentionsgründächer“ haben einen zusätzlichen Retentionsraum und eine Anstaudrossel, so dass selbst Starkniederschläge während eines Unwetters auf dem Dach gehalten werden.

Damit es zukünftig sowohl auf Wohn- als auch auf Industrie- und Geschäftsgebäuden immer mehr solcher klimaangepassten Dächer gibt, sind sie in den neuen Bebauungsplänen vieler deutscher Städte und Gemeinden bereits Pflicht. Häufig werden Gründächer aber auch direkt durch finanzielle Zuschüsse oder indirekt etwa durch verringerte Abwassergebühren gefördert. (gpp/BuGG)