Kfz-Verbandskasten im Auge behalten / Aktuelle gibt es auch bei den heimischen Werkstätten

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Nach einem Unfall richtig handeln

Nach einer Kollision die Nerven zu behalten, ist nicht immer leicht. Wird die Angelegenheit ohne Polizei geregelt, sollten die Beteiligten gemeinsam ein Unfall-Protokoll erstellen und aussagekräftige Fotos machen. Foto: tommaso78/123rf/Itzehoer

Durchschnittlich alle zwölf Sekunden kracht es nach Angaben des ADAC auf deutschen Straßen. Meist sind es nur Blechschäden, dennoch liegen bei vielen Betroffenen die Nerven blank. Dabei ist besonnenes, umsichtiges Handeln wichtig, um die Situation schnell und sicher zu klären.Zuerst muss die Unfallstelle gesichert werden: Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen und das Warndreieck in ausreichendem Abstand aufstellen. Wichtig: Alle Insassen sollten das Fahrzeug verlassen und sich im sicheren Abstand neben der Straße aufhalten. Auch wenn jemand nur leicht verletzt ist, ist es ratsam, über 112 den Notruf zu wählen. Sind Erste-Hilfe-Maßnahmen notwendig, kann der Kfz-Verbandskasten eine zentrale Rolle spielen. Autofahrer sollten deswegen das Verfallsdatum beachten.

„Eine gute Gelegenheit, dies zu prüfen, bietet eine aktuelle Neuregelung“, weiß Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen. „2022 wird es verpflichtend, zwei Mund-Nasen-Bedeckungen im Kfz-Verbandskasten mit sich zu führen. Am besten also direkt zwei Masken hineinlegen und dabei prüfen, ob der Inhalt noch nicht abgelaufen ist Erst wenn alle beteiligten Personen versorgt sind, wird die Unfallstelle dokumentiert: Aussagekräftige Fotos der beteiligten Fahrzeuge aus verschiedenen Perspektiven sind wichtig für die Rekonstruktion des Unfalls. Dabei sollten auch Verkehrsschilder, Bremsspuren oder Glassplitter aufgenommen werden. Im Anschluss empfiehlt es sich, gemeinsam mit dem Unfallgegner einen Unfallbericht mit allen persönlichen Angaben auszufüllen und hier auch eventuelle Zeugen zu nennen.

Hat es Verletzte gegeben oder ist der Schaden größer, sollte die Unfallaufnahme durch die Polizei erfolgen. Gleiches gilt, wenn sich die Beteiligten nicht einigen können oder der Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss besteht. Auch bei Mietfahrzeugen oder ausländischen Kfz ist es ratsam, die Polizei zu verständigen. Ebenso sollten die Beteiligten ihre Versicherung über den Unfall informieren.

Wichtig für Personen, die den Unfall selbst verursacht haben oder eine Teilschuld tragen: Bei einer Vollkaskoversicherung sind zwar Schäden am eigenen Auto und dem des Unfallgegners versichert - nicht aber Personenschäden des Fahrers. Hierfür ist der sogenannte Fahrerschutz notwendig. Der Ergänzungsbaustein zur Kfz-Haftpflichtversicherung sichert den Fahrer auch dann ab, wenn er einen Unfall selbst verursacht hat. (txn)
  

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