Seit Jahrzehnten engagiert er sich in seiner Heimatstadt und besucht wöchentlich das Anna-Müller-Haus

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Bad Camberg: Hartmut Biegel feiert 80. Geburtstag

Eva Lewalter gratuliert Hartmut Biegel zum runden Geburtstag und dankt für sein Engagement. Der Aufenthaltsraum im Anna-Müller-Haus ist festlich geschmückt. Foto: Anna-Müller-Haus

BAD CAMBERG. Jeden Donnerstag besucht Hartmut Biegel seine Leute im Seniorenheim Anna-Müller-Haus in Bad Camberg. Angefangen hatte alles vor vielen Jahren, als seine Schwester dort eingezogen war.

Sie ist mittlerweile leider nicht mehr am Leben. Doch die Besuche setzt er fort. Vor elf Jahren starb seine Schwester.

„Aber Sie machen doch weiter?", wurde der rüstige Senior gefragt. Jeden Donnerstag, manchmal auch an anderen Tagen, wenn die Zeit nicht reicht. „Er ist immer nett und freundlich", sagt Leni Regner. Die Bad Cambergerin ist 87 und seit etwa fünf Jahren im Anna-Müller-Haus.

Donnerstag ist Hartmut-Tag

Seitdem kennen sie sich. Die Besuche gehören zu den kleinen Höhepunkten, denn dann wird geschwätzt, sich ausgetauscht. Gerade hat sie ihm ein Bild gemalt. Ein schönes Hobby und ein gutes Geschenk, denn Hartmut Biegel hatte Geburtstag. 80 ist er geworden. Grund genug für Überraschungen. Dieser Donnerstag läuft deshalb anders als gewohnt.

„Es gibt so früh essen", fällt ihm schon am Morgen auf. Das deshalb, weil „seine" Heimbewohner einen ganz anderen Tagesablauf vorbereitet haben.

Sie wollen am Nachmittag, er kommt immer ab 11 und ab 14 Uhr, mit ihm feiern. Für 14.30 Uhr ist die Kapelle bestellt, der Kuchen gebacken, die Geburtstagskerzen angezündet. ,,Er weiß von nichts", sagen die Mitarbeiter mit vielsagendem Augenzwinkern und überraschen ihn.

Vorsitzender des Heimbeirats

Der frühere kaufmännische Angestellte ist auch Vorsitzender des Heimbeirats. Im April 2012 hatte er den Förderverein Altenhilfe Bad-Camberg mitgegründet, engagiert sich seitdem im Vorstand. Für die Kurstadt ein wichtiger Verein, der älteren Menschen bei der Gestaltung ihres Alltags hilft.

Bei den Fahrten, die die städtische Seniorenpflege organisiert, den Seniorennachmittagen, den Treffen, haben die Hauptamtlichen mit Biegel immer einen guten Unterstützer. Viele Stunden ehrenamtlicher Arbeit sind im Laufe seines Lebens zusammengekommen. Dabeischafft der Bad Camberger am liebsten im Hintergrund. Wie bei den Briefmarkenfreunden, wenn in Würges gefachsimpelt wird. Beim nächsten Großtauschtag am Sonntag, 12. März, von 9 bis 14 Uhr soll das im Gemeindezentrum wieder so sein.

Hartmut Biegel ist dabei, seit über fünf Jahrzehnten als Vorstandsmitglied, seit über 20 Jahren als Vorsitzender der Bad Camberger Philatelisten. (ca)


Neues Betreuungsrecht 2023

Mehr Selbstbestimmung und Mitsprache für Betroffene, mehr Aufsicht für die Betreuer

REGION. Wer einen rechtlichen Betreuer hat, kann nicht mehr selbst entscheiden? Diese Annahme ist zwar immer noch weit verbreitet, aber dennoch falsch. Mit Einführung der rechtlichen Betreuung 1992 wurde die Entmündigung Volljähriger nämlich abgeschafft. Rechtliche Betreuung ist dagegen ein flexibles Rechtsinstrument zur Unterstützung von Erwachsenen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht (mehr) übernehmen können. Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein neues, grundlegend reformiertes Betreuungsrecht, das stärker als bisher die Selbstbestimmung betreuter Menschen und ihre Wünsche in den Mittelpunkt stellt.

Ein Kernpunkt der Reform ist, dass der Betreuer die betreute Person dabei unterstützt, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu erledigen. Er hat zwar Vertretungsmacht, darf davon aber nur Gebrauch machen, soweit dies erforderlich ist. Der Betreuer darf in keinem Fall über den Kopf einer betreuten Person hinweg entscheiden, sondern muss ihren Wünschen in den gesetzlich festgelegten Grenzen entsprechen und sie bei deren Umsetzung rechtlich unterstützen. Deutlich gestärkt wurde auch der Schutz höchstpersönlicher Lebensbereiche, insbesondere des selbst genutzten Wohnraums. Jede geplante Aufgabe dieses Wohnraums muss nach dem neuen Recht unverzüglich dem Betreuungsgericht angezeigt und von diesem kontrolliert werden.

Das neue Recht stellt außerdem klar, dass eine Betreuerbestellung nur infrage kommt, wenn andere Hilfen ausgeschöpft sind. Vorrangig zu nutzen sind Unterstützungsleistungen durch Familienangehörige, Bekannte oder soziale Dienste-etwa beim Ausfüllen von Anträgen, bei der Steuererklärung oder Vermögensfragen.

Die Qualität der beruflichen Betreuung wird durch Einführung eines Mindeststandards für den Zugang zum Betreuerberuf verbessert. Alle beruflichen Betreuer müssen sich nun registrieren lassen. Registriert wird nur, wer über die erforderliche persönliche Eignung und Zuverlässigkeit verfügt, eine ausreichende Sachkunde für die Tätigkeit nachgewiesen und eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen hat. Ehrenamtliche Betreuer müssen sich zwar nicht registrieren lassen, das neue Recht stellt ihnen aber kompetente Ansprechpartner zur Seite. Hierfür wird die Vereinbarung über eine Begleitung und Unterstützung eingeführt, die ehrenamtliche Betreuer mit einem anerkannten Betreuungsverein abschließen. djd

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