E-Rezept ist auch in Druckform erhältlich
„Dazu kommt: Bei hunderten Millionen ausgestellten Rezepten pro Jahr spart das E-Rezept zukünftig eine Menge an Papier und ist damit eine wirksame Arznei gegen die Zettelwirtschaft im deutschen Gesundheitswesen“, so Krumwiede.
Das E-Rezept ist ab 1. Januar 2022 für gesetzlich Versicherte verpflichtend, privat Versicherte müssen sich bei ihrer Versicherung nach dem Stand erkundigen. „Wichtig ist: Kein Patient muss Angst haben, zukünftig kein Rezept mehr zu bekommen, weil er oder sie über kein Smartphone oder Tablet verfügt. Wie gewohnt kann das E-Rezept auch ausgedruckt in einer Apotheke eingelöst werden“, sagt Marcel Weigand, Leiter für Kooperation und digitale Transformation bei der UPD.
Nach seinen Worten kann das E-Rezept in Kombination mit der elektronischen Patientenakte (ePA) und dem elektronischen Medikationsplan (eMP) dazu beitragen, potenziell gefährliche Medikationsfehler deutlich zu reduzieren.
Weitere Infos anlässlich der Einführung des E-Rezeptes gibt es auf der Homepage der UPD unter www.patientenberatung.de/de/informationen/digitalisierung/fragen-und-antworten-e-rezept. (red)
Offizieller Beginn am 1. Oktober / Ab 1. Januar 2022 für gesetzlich Versicherte verpflichtend
Neues E-Rezept bietet viele Vorteile
Die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens nimmt Fahrt auf: Am 1. Oktober ist das elektronische Rezept (E-Rezept) für apothekenpflichtige Arzneimittel an den Start gegangen.„Das E-Rezept bietet viele Vorteile: Beispielsweise können Patienten vorab erfahren, ob das gewünschte Medikament in der Apotheke überhaupt vorhanden ist. Bei einer fehlerhaften Ausstellung durch die Arztpraxis kann das Rezept einfach elektronisch korrigiert und an die Apotheke übermittelt werden. Das erspart den Patienten Zeit und Wege“, sagt Thorben Krumwiede, Geschäftsführer der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Zudem kann das E-Rezept auch im Rahmen einer Videosprechstunde ausgestellt werden und ist fälschungssicherer.