Neue Regelung ist seit diesem Jahr in Kraft

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Höhere Zuschüsse für Pflegeheimbewohner

Eine Pflegeberatung kann über den neuen Zuschuss informieren. Foto: djd/compass private pflegeberatung/mattphoto

Wer in Deutschland im Pflegeheim lebt, erhält dafür zwar Geld von der Pflegeversicherung, muss aber für Unterkunft, Verpflegung und einen Teil der Pflegekosten selbst aufkommen. Und dies wird von Jahr zu Jahr teurer: Der vom Heimbewohner zu zahlende Anteil beträgt im Bundesdurchschnitt mittlerweile 2149 Euro pro Monat. Das können viele Pflegebedürftige nicht aufbringen.

Die Ersparnis kann je nach Heim variieren

Um den finanziellen Druck zu verringern, wurde mit der Pflegereform zum Jahresbeginn ein neuer Leistungszuschlag eingeführt. Das heißt, dass die Pflegeversicherung im ersten Jahr des Heimaufenthalts fünf Prozent, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils übernimmt.

Doch wie viel spart ein Pflegeheimbewohner dadurch konkret? Das ist schwer zu benennen, da die Eigenanteile von Heim zu Heim variieren und es auch große Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt. Wichtig zu wissen: Der Zuschlag gilt nicht für Unterkunft und Verpflegung, sondern nur für den pflegebedingten Teil der Kosten, der zurzeit im Schnitt 919 Euro im Monat beträgt. Daran gemessen ergibt das eine mittlere Ersparnis von etwa 46 bis 643 Euro monatlich.

Die für die Höhe des Zuschlags entscheidende Aufenthaltsdauer wird ab der tatsächlichen Heimaufnahme berücksichtigt, auch vor Inkrafttreten des Gesetzes. Wer also im Januar 2021 eingezogen ist, ist 2022 schon im zweiten Jahr. Dabei gilt immer der komplette Monat, in dem man eingezogen ist, auch wenn der Einzug zum Beispiel am 29. Januar war.

Bei Unsicherheiten beraten lassen

Um den Zuschlag zu erhalten, müssen Pflegebedürftige nicht selbst aktiv werden. Der Kostenträger sollte das eigentlich von sich aus berücksichtigen. Gibt es 2022 keine Veränderung in der Abrechnung, sollten Betroffene eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen. (djd) 

Für einen besseren Durchblick im Alter

Schlechtes Sehen schränkt die Selbständigkeit ein

Mit dem Alter summieren sich die Zipperlein, auch die Augen bleiben nicht verschont. Doch schlechtes Sehen schränkt die Selbstständigkeit ein, begünstigt Stürze und Verletzungen und wirkt negativ auf die geistige Fitness sowie das seelische Wohlbefinden.

Schon für rüstige Ältere kann eine Sehbehinderung eine Einschränkung sein. Sie können aber meist selbst gut für die Behandlung und geeignete Hilfsmittel sorgen. Bei pflegebedürftigen Menschen sieht das oft anders aus. So wird der Gang zum Facharzt oder Optiker zu beschwerlich oder einfach vergessen. Auch das Auswählen und Besorgen von optischen Korrektionsmitteln kann eine große Hürde darstellen. Dann ist das Umfeld gefragt – bei den rund 2,6 Millionen zu Hause gepflegten Menschen also die Angehörigen. Sie sollten regelmäßige Check-ups beim Augenarzt veranlassen und dafür sorgen, dass Anzeichen von Erkrankungen nachgegangen wird. Reicht eine Brille nicht mehr aus, um zu lesen, zu rätseln oder zu puzzeln, haben Spezialisten auch eine große Auswahl an verschiedenen Lupen parat. Besonders beliebt sind Leuchtlupen, die nicht nur vergrößern, sondern dank leistungsstarker LEDs für eine optimale Ausleuchtung des betrachteten Objektes sorgen. Sie sind einfach zu handhaben und können bei stark eingeschränkter Mobilität ohne große Anprobe auch von Dritten gekauft werden.

Neben analogen werden auch digitale Lupen angeboten, die zusätzlich Funktionen wie verstellbare Vergrößerung, Kontrastverstärkung, Bildspeicherung und Leselinien bieten. Auf keinen Fall aber sollten Senioren sich einfach damit abfinden, nicht mehr gut sehen zu können. Denn dies ermöglicht Teilhabe und sinnvolle Beschäftigung, beugt Depressionen und Vereinsamung vor. Gerade bei Pflegebedürftigen, die oft schon in anderer Hinsicht stark eingeschränkt sind, kann das die Lebensqualität deutlich verbessern. (djd) 
       

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