Neu für Bauherren: Architektenhonorare sind nicht mehr starr festgelegt

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Kunden können frei verhandeln

Bauen kostet Geld. Wer einen Architekten beauftragt kann über das Honorar jetzt zumindest verhandeln. Foto: Christin Klose / mag

Seit Anfang 2021 ist die angepasste Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Kraft. Die wichtigste Neuerung: Die Architektenhonorare müssen sich nicht mehr in einem festen Rahmen von Mindest- und Höchstsätzen bewegen, wie bisher. Sie sind frei verhandelbar. Wichtige Fragen und Antworten:Warum wurde die Honorarordnung geändert?Die Neufassung der HOAI war notwendig, weil das Preisrecht der bisherigen Verordnung nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen EU-Recht verstieß. „Mit den Änderungen ist sie aber eine gute Grundlage für die Verhandlungen zwischen Bauherren und Architekten oder Ingenieuren“, sagt Joachim Brenncke, Vizepräsident der Bundesarchitektenkammer. „Sie ist ein wesentlicher Beitrag zum Verbraucherschutz.“Was ändert sich jetzt für private Bauherren?„Sie bekommen einen größeren Verhandlungsspielraum“, betont Prof. Frank Siegburg, Mitglied im Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).Private Bauherren, die ihr Eigenheim von einem Architekten planen lassen, können oft schwer einschätzen, welche Honorarhöhe angemessen ist. „Ihnen können die Honorarspannen eine Hilfe sein, die nach wie vor in der HOAI enthalten sind.“Für die Leistungen, für die bisher die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze galten, gibt es jetzt Honorartafeln zur unverbindlichen Orientierung. Sie können einfach übernommen werden.Verbindliche Untergrenze ist jetzt das BasishonorarEs ist aber auch möglich, individuell völlig andere Honorare zu vereinbaren, die sogar unter oder über den ehemaligen Spannen liegen können. Die vormals verbindliche Untergrenze wird nicht mehr als Mindestsatz, sondern als Basishonorarsatz bezeichnet.Werden ihre Honorare tendenziell steigen?„Der Markt wird zeigen, wie sich die Honorare entwickeln“, so Joachim Brenncke. Im Moment sind Architekten und Ingenieure auf dem Bau gut im Geschäft und damit in einer soliden Verhandlungsposition. Das kann sich aber ändern, wenn die Konjunktur nachlässt, etwa als Folge der Corona-Pandemie oder durch den Anstieg der Zinsen. „Ich empfehle den Architekten, die eigenen Kosten transparent zu machen und daraus realistische Honorarsätze abzuleiten. Die werden sicher in vielen Fällen über den Mindestsätzen liegen.“Wie gehen Bauherren vor, die einen Architekten beauftragen wollen?„Sie sollten von Anfang an über ihr Budget und ihren Bedarf sowie über das Honorar des Architekten sprechen“, rät Rechtsanwalt Mario van Suntum vom Bauherren-Schutzbund.Vereinbarung gilt auch in einfacher Textform als E-MailHäufig ist es für die Bauherren sinnvoll, den Architekten nicht gleich von Anfang an umfassend, sondern nur stufenweise zu beauftragen. „Wichtig ist es zudem, im Architektenvertrag eine Kostenobergrenze festzulegen, die dann verbindlich ist“, rät van Suntum.Sind Bauherren vor unangemessenen Forderungen geschützt?Ist der Bauherr Verbraucher, muss er spätestens bei der Angebotsabgabe in Textform vom Architekten auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass auch ein niedrigeres oder höheres als das in den Honorartafeln der HOAI enthaltene Honorar vereinbart werden kann. „Fehlt diese Belehrung, gilt anstatt des höheren vereinbarten Honorars automatisch das jeweilige Basishonorar“, erklärt van Suntum.Haben sich die Anforderungen an die Honorarvereinbarungen verändert?„Ja, die formalen Anforderungen sind gesunken“, erklärt Prof. Frank Siegburg. Während früher eine Honorarvereinbarung nur dann wirksam war, wenn beide Parteien sie schriftlich getroffen und eigenhändig unterschrieben haben, genügt heute die einfache Textform, zum Beispiel in einer E-Mail. Das macht vieles leichter.Außerdem muss die Honorarvereinbarung nicht mehr bei Auftragserteilung erfolgen, wie das früher zwingend vorgeschrieben war.Eine einmal geschlossene Vereinbarung kann jederzeit einvernehmlich in Textform abgeändert werden. Wird keine Honorarvereinbarung in Textform getroffen, gilt der jeweilige untere Honorarsatz, der Basishonorarsatz, als vereinbart. (mag)  

Die Leistung steigern und den Verbrauch senken

Luft- und Schmutzabscheider sind nahezu wartungsfrei und erhöhen die Lebensdauer der Heizung

Der Heizkörper gluckert, laute Fließgeräusche signalisieren Luftblasen im System. Die Gluckergeräusche können nicht nur lästig sein, sie haben auch technische Folgen: Die Anlage kann nicht mehr richtig heizen und auf Dauer drohen sogar Schäden an der Pumpe. Gemeinhin wird ein regelmäßiges Entlüften am Heizkörper empfohlen, doch das alleine reicht nicht aus.

Sogenannte Mikroluftblasen, deren Durchmesser weniger als 0,2 Millimeter beträgt, verbleiben in der Strömung. Obwohl diese sich nicht geräuschvoll bemerkbar machen, beeinträchtigen sie dennoch die Leistung. Dazu kommt, dass durch zu viel Sauerstoff in der Anlage Korrosionspartikel entstehen und zu Verschlammungen führen können. Damit die Heizung effizient und ohne Störungen läuft, ist es notwendig, das Anlagenwasser von Lufteinschlüssen freizuhalten. So kann es nicht mehr zu Korrosion kommen, bei der Rostpartikel die Leistung beeinträchtigen und Schäden verursachen.

Um Luft und Schmutz dauerhaft aus dem System zu entfernen, empfehlen Fachleute den Einsatz kombinierter Luft- und Schlammabscheider, die auch nachträglich montiert werden können. Der Einbau erfolgt direkt hinter dem Kessel oder dem Mischventil. Das Gerät ist nahezu wartungsfrei und eignet sich auch für den Einsatz bei hohen Strömungsgeschwindigkeiten.

Mit einer doppelten Stauung des Wassers erzielen kombinierte Luft- und Schlammabscheider eine hohe Reinigungsleistung. Das Wasser wird durch einen Bypass in eine Ruhezone geleitet, wo es sich so gut wie nicht mehr bewegt. Dadurch können die Luftblasen nach oben hin entzogen werden. Der Schmutz dagegen fällt nach unten ab und kann während des Betriebs ausgespült werden.

Die Lebensdauer der Heizung verlängert sich, der Wohnkomfort steigt – und gleichzeitig spart man Geld, weil der geringe Strömungswiderstand zu Energie- und somit zu Kosteneinsparungen führt. (djd).
  

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