Diese fünf Punkte sind für angehende Auszubildende zu Beginn besonders wichtig

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Gut vorbereitet ins neue Lehrjahr starten

Bevor es an die Arbeit geht, sollten angehende Azubis ihre Rechte zu Vergütung, Urlaub und Co. kennen. Foto: Sebastian Gollnow / mag

Traditionell jedes Jahr starten zum 1. August und 1. September viele junge Menschen in das erste Lehrjahr ihrer Ausbildung. Die Jugendabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) macht auf fünf Punkte aufmerksam, die für den Start in eine erfolgreiche Lehrzeit wichtig sind.

Ausbildungsvertrag rechtzeitig abschließen

Der Ausbildungsvertrag muss noch vor Beginn der Ausbildung schriftlich geschlossen werden. Er wird vom Auszubildenden und Ausbildungsbetrieb unterzeichnet. Wer noch nicht volljährig ist, braucht zusätzlich die Unterschrift der Eltern. Im Vertrag fin-den sich wichtige Infos - etwa zur täglichen Arbeitszeit, zur Probezeit sowie zur Höhe der Vergütung. Wichtig ist, den Vertrag genau zu lesen und bei Unklarheiten sofort nachzufragen.

Die Probezeit ist eine Erkundungsphase

Die Ausbildung beginnt mit einer Probezeit. Die dauert ein bis maximal vier Monate. In der Probezeit können sowohl Betrieb als auch Auszubildende fristlos und ohne Begründung kündigen.

Hier geht es ums Geld: die Vergütung

Laut DGB Jugend ist die Vergütung für viele Auszubildende in Tarifverträgen festgelegt. Wo das nicht der Fall ist, darf die Bezahlung nicht geringer ausfallen als die Mindestausbildungsvergütung. Die beträgt im ersten Ausbildungsjahr 80 Prozent der branchenüblichen tariflichen Vergütung, jedoch seit Januar 2023 mindestens 620 Euro monatlich.

Für die Erholung gibt es geregelten Urlaub

Der Urlaubsanspruch ist im Ausbildungsvertrag festgelegt. Der gesetzliche Anspruch beträgt bei einer Woche mit fünf Arbeitstagen 20 Tage. Viele tarifvertraglich bezahlte Auszubildende haben laut DGB Jugend mehr Urlaub. Mindestens zwei Wochen des Urlaubs muss der Ausbildungsbetrieb am Stück gewähren.

So lässt sich der Ausbildungsplatz wechseln

ist, kann AufheWer etwa unzufrieden kündigen oder einen bungsvertrag mit dem Betrieb vereinbaren - und die Lehre in einem anderen Betrieb fortsetzen. Ist der bisherige Betrieb aber nicht einverstanden, müssen Auszubildende einen gravierenden Grund für eine fristlose Kündigung vortragen können. Es ist ratsam, immer erst dann zu kündigen oder einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, wenn man einen neuen Betrieb gefunden hat. mag


Gute Jobchancen

So klappt der Einstieg in verschiedene Pflegeberufe

Wer sich für eine Tätigkeit in der Pflege interessiert, hat beste Aussichten, einen Job zu bekommen.

Hilfskraft, Helfer, Assistent

Hilfskräfte unterstützen Pflegebedürftige, helfen bei der Essensverteilung, räumen Patientenzimmer auf und assistieren dem Pflegefachpersonal. Sie arbeiten in Krankenhäusern sowie in Pflegeund Altenheimen oder bei ambulanten Pflegediensten. ,,Ein Hauptschulabschluss ist nicht erforderlich, aber sicherlich hilfreich", sagt Prof. Christel Bienstein vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe zu den formalen Voraussetzungen für den Beruf. ,,Die meisten Arbeitgeber erwarten aber zumindest den Besuch eines Lehrgangs", so Anke Jürgensen vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Der monatliche Bruttoverdienst von Hilfskräften liegt bei bis zu 2100 Euro.

Qualifizierte Pflegehilfskräfte unterstützen bei der Körperpflege, helfen beim Anziehen von Stützstrümpfen oder begleiten im Krankenhaus Patienten. ,,Qualifiziert ist, wer eine einbis zweijährige Ausbildung nach Landesrecht absolviert hat", erklärt Anke Jürgensen. Das Ausbildungsprofil ist je Bundesland unterschiedlich. Das Aufgabengebiet unterscheidet sich nicht sehr von dem einfacher Hilfskräfte. Aber: Sie verfügen über mehr pflegerisches Wissen - und haben eine in der Pflege anerkannte Berufsausbildung. Der Verdienst beträgt bis zu 2400 Euro brutto im Monat.

Pflegefachperson

Die klassische Ausbildung zur Pflegefachperson dauert drei Jahre. Voraussetzung ist eine zehnjährige Schulausbildung. Alle Azubis im Pflegebereich absolvieren die ersten zwei Jahre der generalistischen Ausbildung gemeinsam. Im dritten Ausbildungsjahr können sie die generalistische Ausbildung fortsetzen und erlangen die Berufsbezeichnung ,,Pflegefachmann" oder Pflegefachfrau". Oder sie legen ihren Schwerpunkt auf die Pflege von älteren Menschen oder die Versorgung von Kindern als ,,Altenpflegerin" oder ,,Altenpfleger" oder „Gesundheitsund Kinderkrankenpflegerund pflegerinnen". Pflegefachpersonen betreuen Patienten in stationären oder ambulanten Versorgungsbereichen. Sie versorgen Wunden, legen Verbände an und setzen medizintechnische Geräte ein. Sie geben Medikamente aus, erstellen Dokumentationen oder führen Patientenakten, ermitteln Pflegebedarfe und planen Maßnahmen und sichern die Pflegequalität. Außerdem unterstützen sie das ärztliche Team. Pflegefachpersonen verdienen zwischen 3400 Euro und 4100 Euro brutto monatlich, schon in der Ausbildung ist ein Verdienst von 1100 Euro brutto monatlich möglich.

Auch eine akademische Ausbildung zur Pflegefachperson ist möglich. Beim Studiengang,,Pflege" erwerben Studierende zum Berufsabschluss den akademischen Bachelor-Grad. ,,Möglich ist auch, erst die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachperson zu absolvieren und dann noch ein pflegebezogenes Studium dranzuhängen", sagt Anke Jürgensen. Es gibt zahlreiche weitere Weiterbildungsmöglichkeiten. So ist etwa eine Fortbildung als Pflegeberaterin oder in speziellen Fachbereichen wie zum Beispiel Psychiatrie möglich. Auch die Übernahme der Stationsleitung oder die Selbstständigkeit mit einem Pflegedienst sind Optionen. mag

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