Holzbelag: Echter Wohlfühlboden für Zwei- und Vierbeiner

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Pfotenparadies Parkett

Schnell sauber und auch beim Toben leise: Holzparkett Foto: bpr/Initiative pik

Fast 14 Millionen Exemplare von Miez und Mau gibt es, die damit laut der Studie von IVH und ZZF in mehr als jedem fünften deutschen Haushalt ihre Pfoten ausstrecken. Was Hund und Katze mit ihren Besitzern eint: Sie alle schätzen es, wenn die eigenen vier Wänden gemütlich sind, und da ist Parkett der ideale Fußboden. 

Zwar besitzen die meisten Haustiere ein Fell, ein kalter Fliesenboden ist dennoch nicht das Angenehmste. Die wohlige Fußwärme eines Echtholzbodens ist da schon etwas anderes – gerade dann, wenn unter ihm noch eine Fußbodenheizung liegt. Ist das Parkett vollflächig auf den Untergrund geklebt, wird die Wärme noch besser in den Raum übertragen, und obendrein reduziert sich auch der Trittschall, indem das Parkett nicht schwingt.

Schmutz und Schäden sind so gar kein Problem

Da stört es auch die Nachbarn weniger, wenn der Labrador oder Schäferhund – und womöglich noch der eigene Nachwuchs – mal wieder ungestüm durch die Räume tollen.

Gerade Tierpfoten tragen aber oftmals Schmutz mit ins Haus. Parkett spielt auch hier seine Trumpfkarte aus, indem sich die meisten Verunreinigungen problemlos entfernen lassen. Manche Besitzer sorgen sich um mögliche Schäden wie Kratzer durch die Krallen von Hunden und Katzen.

Hier empfiehlt es sich, ein Parkett aus hartem Holz wie Eiche zu wählen. Dank einer matten Oberfläche, die mit Öl oder matten Lacken erzielt wird, sind Kratzer weniger auffällig. Ist das Parkett geölt, lässt es sich zudem partiell anschleifen und nachölen, sodass etwaige Schäden einfacher beseitigt werden können. (bpr/PIK)
 

 Zweiter Frühling für alte PV-Anlagen

Für die Photovoltaik-Pioniere sollte 2021 nach 20 Jahren die staatlich garantierte Einspeisevergütung enden. Nach Protesten milderte die Bundesregierung die Vorgaben ab. Dennoch sollten Betreiber alter Anlagen zum Förderungsende auf Selbstversorgung mit dem grünen Strom umstellen. Die Wirtschaftlichkeitsrechnung hat sich für Betreiber alter Anlagen nun radikal verändert. Nach Auslauf der Förderung zahlen Energieversorger nur noch zwischen zwei und vier Cent je selbst erzeugter Kilowattstunde, während zuvor 16,76 Cent je Kilowattstunde garantiert wurden unter der Bedingung, den Solarstrom ins öffentliche Netz einzuspeisen.

Während die niedrige Vergütung das Einspeisen von Strom aus Alt-Anlagen unwirtschaftlich macht, wird die Eigennutzung immer attraktiver. Dafür sorgen die steigenden Strompreise der Energieversorger, wie folgende Rechnung zeigt: Der erzeugte Strom kostet neun bis zwölf Cent pro Kilowattstunde. Wer Strom für Waschmaschine, Herd oder Fernseher bei einem Energieversorger abnimmt, zahlt dagegen im Mittel 31,89 Cent – und damit dreimal so viel wie für selbst erzeugte Energie.

Bis 2030 werden über 400000 Anlagen-Betreiber aus der Förderung fallen. Eigentümer, die ihren Strom dann selbst nutzen möchten, können einen Fachbetrieb beauftragen, den Zähler auf Selbstversorgung umzustellen. Die Kosten dafür betragen etwa 200 Euro. Eine Speichereinheit kostet inklusive Montage rund 2 000 Euro. Damit kann man seinen Strom auch speichern und sich so gut wie unabhängig machen. (BHW)

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