Tipps: Die wichtigsten Versicherungen für den Urlaub mit Wohnmobil und Caravan auf einen Blick

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Gut abgesichert in den Campingurlaub

Ob mit Wohnmobil, Caravan oder Zelt: Der Campingurlaub ist bei den Deutschen nach wie vor sehr beliebt. Foto: DJD/DEVK/Halfpoint - stock.adobe.com

Sommerzeit ist Campingzeit. Allein in Deutschland gibt es dem Onlineportal Statista zufolge mehr als 2800 geöffnete Campingplätze. Vor dem Urlaub sollten alle, die mit Wohnmobil oder Caravan starten wollen, ihre Ausrüstung und auch den Versicherungsschutz prüfen. Das spart Stress und unnötige Kosten.

Wie für das Auto schreibt der Gesetzgeber auch für Wohnmobile, Wohnwagenanhänger und Caravane den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung vor. Diese haftet beispielsweise, wenn man an einer Raststätte parkt und dabei einen danebenstehenden Pkw streift. Sie übernimmt die Kosten für die Reparatur des beschädigten Wagens. Ergänzend sollten Campingfans eine Kaskoversicherung für ihr mobiles Zuhause abschließen, die bei Beschädigung, Zerstörung und Verlust des Fahrzeugs aufkommt. Springt es im Urlaub etwa wegen eines Tierbiss-Schadens an der Verkabelung nicht an, übernimmt die Teilkasko die Kosten für die Reparatur. Eine Vollkaskoversicherung springt sogar für Beschädigungen am eigenen Fahrzeug ein, wenn beispielsweise der Fahrer wegen eines Staus abrupt abbremst und auf einen Pkw auffährt.

Meist haben Campingurlauber jede Menge Gepäck und technische Ausrüstung an Bord. Werden Navi, Laptop oder die Kamera aus dem verschlossenen Wohnmobil oder Caravan gestohlen, ist dies ein Fall für die Hausratversicherung. Für den Diebstahl aus dem Vorzelt besteht allerdings kein Schutz. Wer gerne sein Fahrrad mitnimmt, kann dieses zusätzlich absichern.

Generell sollten Campingurlauber daran denken, ihr Fahrzeug auch bei kurzen Abwesenheiten immer abzuschließen und keine Fenster offenzulassen. Sinnvoll sind Sperreinrichtungen wie Alarmanlagen oder Lenkradkrallen. 

Private Haftpflicht und Rechtsschutz

Unverzichtbar ist eine Privathaftpflichtversicherung, denn sie leistet bei Schäden, die man anderen zufügt. Beispielsweise, wenn durch das eigene Grillfeuer auf dem Campingplatz versehentlich das Vorzelt nebenan in Brand gerät.

Sinnvoll kann außerdem eine Verkehrsrechtschutzversicherung sein, die bei Konflikten wie einem Streit mit der Werkstatt hilft. Bei einem Campingtrip ins Ausland ist für Urlauber außerdem eine Auslandsreisekrankenversicherung empfehlenswert. (DJD)


Parken mit Wohnmobil, Caravan und Wohnwagen: Wo was erlaubt ist

Das Abstellen am Straßenrand ist grundsätzlich erlaubt - Die Nutzung von Parkplätzen auf der Fahrbahn oder ausgewiesene Parkplätzen wird empfohlen

Campingbegeisterte stehen mit ihren großen Fahrzeugen oder langen Gespannen immer wieder vor der Frage, wo ihr Gefährt eigentlich abgestellt werden darf. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, erläutert die rechtliche Lage fürs Parken von Wohnmobilen und Wohnwagen. Wiegen Wohnmobile weniger als 7,5 Tonnen, dürfen sie grundsätzlich und unbegrenzt am Straßenrand parken. Nur wenn das Zusatzzeichen „Pkw“ angebracht ist, sind Wohnmobile explizit ausgeschlossen und dürfen dort nicht parken. Auf dem Gehweg ist das Parken bei entsprechender Beschilderung zwar bis zu einem Gewicht von 2,8 Tonnen erlaubt, jedoch wird aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Rücksicht davon abgeraten: Zu groß ist das Risiko, insbesondere Zufußgehende, fahrradfahrende Kinder-  und mobilitätseingeschränkte Menschen durch die Fahrzeugbreite zu gefährden. Deshalb wird empfohlen, mit einem Camper keine Parkflächen anzufahren, auf denen das Parken auch nur teilweise auf dem Gehweg angeordnet wird, sondern stattdessen einen Parkplatz auf der Fahrbahn oder einer ausgewiesenen Parkfläche zu nutzen. Wohnmobile über 2,8 Tonnen Gesamtgewicht dürfen Parkflächen auf Gehwegen gar nicht nutzen. Die Parkdauer ist grundsätzlich nicht beschränkt. Erst ab einem Zeitraum von mindestens sechs Monaten fällt es unter eine unerlaubte Sondernutzung.

Ähnliches gilt für angekoppelte Wohnwagen: Solange ein Zusatzschild das Parken von Pkw mit Anhängern nicht verbietet, darf das Gespann ohne zeitliche Begrenzung am Straßenrand parken. Anders sieht es bei abgekoppelten Wohnwagen aus: Diese dürfen in Wohngebieten nicht länger als zwei Wochen am Stück abgestellt werden. Nach 14 Tagen muss der Parkplatz dann freigemacht werden. Achtung: Mitarbeitende der Ordnungsbehörden achten auf die Stellung der Ventile, um festzustellen, ob der Caravan tatsächlich bewegt wurde. Je schwerer das Fahrzeug, desto schwieriger das Abstellen: Wohnmobile über 7,5 Tonnen und Wohnwagen mit mehr als zwei Tonnen Gewicht dürfen in ausgewiesenen Wohngebieten in der Zeit von 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht geparkt werden.

Auch das Reisemobil oder der abgestellte Caravan müssen vollständig in die gezeichnete Parkflächenmarkierung passen. Ragt ein Teil über die Markierung hinaus, ist das Abstellendort verboten. Wohnmobile und -anhänger sind sehr häufig größer als herkömmliche Pkw. Damit beim Parken niemand durch die Größe beeinträchtigt wird, muss darauf geachtet werden, dass mindestens 3,05 Meter Platz auf der Fahrbahn bleibt. Befinden sich durchgezogene Linien oder Sperrflächen auf der Fahrbahn sind diese für den verbleibenden Platzbedarf ausschlaggebend. (ACE). 

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