Fußmatten und Polster saugen, Cockpit, Mittelkonsole und Türverkleidungen feucht abwischen sind weitere Tipps

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Pollenfilter schützt vor kleinen Plagegeistern

Gefährlich: Während einer Pollenattacke sind Autofahrer in der Stadt knapp 15 Meter blind unterwegs, Foto: hedgehog94 - stock.adobe.com

Der erste Angriff ist überstanden. Hasel, Erle, Pappel, Esche & Co. schwirrten schon fleißig durch die Lüfte. Sehr zum Ärger der über 12 Millionen Pollenallergiker in Deutschland. Sie schniefen, husten, die Nase juckt, die Augen tränen. Das Elend währt fast ganzjährig. Gesellt sich jetzt noch Frühjahrsmüdigkeit dazu - umso schlimmer.

Das nervt, strengt an und kann vor allem im Auto kreuzgefährlich werden. Während einer Pollenattacke sind Autofahrer in der Stadt knapp 15 Meter blind unterwegs, auf der Autobahn mit Tempo 150 fast 50 Meter. Das Risiko lässt sich mit einigen Tipps wirkungsvoll senken.

Für den Check ist es nicht zu spät

Nichts schützt im Auto besser gegen die kleinen Plagegeister als ein Pollenfilter. Der Frühjahrscheck ist beste Gelegenheit für den jährlichen Wechsel, spätestens aber nach 15 000 Kilometern.

Glück im Unglück: Maske tragen schützt laut einer Studie der Europäischen Stiftung für Allergieforschung in Kooperation mit der Techniker Krankenkasse nicht nur vor Covid-19-Infektionen, sondern auch vor Pollenallergien. Die Krankheitssymptome der Maske tragenden Teilnehmer waren um ein Drittel niedriger im Vergleich zu denen der Probanden ohne Maske.

Fenster schließen, Klimaanlage auf Umluft. Wer weiß, wann „seine“ Pollen fliegen, sollte sich mit Medikamenten darauf einstellen, sie im Auto griffbereit deponieren und ihre Nebenwirkungen kennen. Während der Fahrt werden die Fenster geschlossen, die Klimaanlage auf Umluft gestellt.

Die Ansage lautet: putzen, putzen, putzen! Fußmatten und Polster saugen, Cockpit, Mittelkonsole, Türverkleidungen feucht abwischen. Die Stiftung Deutscher Polleninformationsdienst informiert täglich, wann welche Blütenstaubteilchen unterwegs sind.                kfzgewerbe.de


Vorsicht Schlaglöcher!

Im Zweifel zur Kontrolle in die Werkstatt fahren

(adac). Städte, Kommunen, das Land oder der Bund müssen Verkehrsteilnehmer vor unvermuteten Gefahrenstellen bewahren oder zumindest warnen. Dazu zählen auch Schlaglöcher. Der Träger der sogenannten Straßenbaulast haftet allerdings nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass er die Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, zum Beispiel, weil er die StraBen nicht regelmäßig kontrolliert oder ihm bekannte und für die Verkehrsteilnehmer gefährliche Schlaglöcher nicht behoben hat. Sind Schlaglöcher für die Verkehrsteilnehmer selbst jedoch gut erkennbar, kann eine Haf-tung des Straßenbaulast-Trägers ausscheiden. Eventuell kann die Verkehrssicherungspflicht zunächst auch mit einem Warnschild erfüllt sein.

Im Schadensfall empfiehlt der ADAC, zeitnah Beweismittel zu sichern: Schlagloch, die Straße und das beschädigte Fahrzeug fotografieren, die Höchstgeschwindigkeit sowie mögliche Zeugen notieren. Vorsorglich Polizei und Kfz-Versicherung informieren. Schlaglochschäden am Kfz übernimmt allerdings nur die Vollkaskoversicherung. Auch wenn das Auto noch fahrtauglich ist, sollte der Fahrer zur Kontrolle in eine Werkstatt fahren.

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